Aufgepasst, Sie investieren außerhalb der AFM-Aufsicht. Für diese Tätigkeit ist keine Genehmigung erforderlich.
Residence Heijendael - Verkoop
Residence Heijendael Vertrieb

Garantierte Rendite

Rendite und Garantien

Vermietung

Wir arbeiten mit den bekanntesten auf dem Markt aktiven Vermietungsorganisationen zusammen. Auf Wunsch bieten wir Ihnen eine garantierte Rendite auf Ihre Gesamtinvestition.

Und zwar netto, also nach Abzug ALLER Kosten, die wir selbstverständlich bis auf den letzten Cent für Sie offenlegen, sodass es bezüglich Ihrer Rendite keinerlei Missverständnisse gibt. Wir vermieten Ihr Ferienhaus problemlos und zahlen die garantierte Rendite jeden Monat aus. Wollen Sie das Haus selber nutzen? Natürlich ist auch das möglich.

Persönliches Treffen

Gern berechnen wir in einem persönlichen Gespräch die Rendite für Sie. In dieser Berechnung wird Ihr eigener Urlaub nicht berücksichtigt, da Sie diesen ja nahezu kostenlos in Ihrem eigenen Ferienhaus verbringen. Urlaub ist kein Kostenfaktor mehr, sondern bringt Geld ein!

Das Finanzamt und Ihr Ferienhaus

Zu den attraktiven Aspekten des Kaufs eines Ferienhauses zählt, dass man die Mehrwertsteuer zurückfordern kann, wenn man das Haus vermietet. Hierfür gibt es einige Bedingungen.

Sehen Sie sich unser Angebot an

Welche Steuern werden fällig?

Wenn Sie ein Ferienhaus gekauft haben, bekommen Sie es neben der Mehrwertsteuer auch mit anderen Steuern zu tun.

Welche sind das?

Grundsteuer
Wer Eigentümer eines Ferienhauses mit Grundstück ist, zahlt jährlich die Grundsteuer. Die Höhe der Steuerfeststellung richtet sich nach dem WOZ-Waarde (dt. Immobilienschätzwert) des Ferienhauses und den Steuersätzen der Gemeinde. Diese Steuersätze können die Gemeinden seit 2007 selbst festlegen. Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Gemeinde, in der Ihr Ferienhaus steht.

Pendlersteuer
Die Gemeinden können von Eigentümern einer Zweitwohnung eine Pendlersteuer erheben. Ein Kriterium für die Steuer ist, dass der Eigentümer während eines Fiskaljahrs mehr als 90 Mal in der Gemeinde übernachtet hat. In der Praxis erhebt aber längst nicht jede Gemeinde die Pendlersteuer. Gegen diese Steuer können Sie leicht Widerspruch einlegen, Muster dafür gibt es im Internet.

Touristenabgabe
Die Gäste zahlen an die Gemeinde eine Touristenabgabe für die Nutzung der kommunalen Einrichtungen. Informationen zur Höhe der Abgabe erhalten Sie bei der Gemeinde. Wer seine Zweitwohnung vermietet, kann die Abgabe an seine Gäste weitergeben. Vermieten Sie über eine Organisation, so zahlt diese die Abgabe.

Sonstige Kommunalsteuern
Außer den oben aufgeführten Gebühren zahlt der Hauseigentümer an die Gemeinde auch Wasser- und Müllabfuhrgebühren, deren Höhe ebenfalls von Ort zu Ort unterschiedlich ist. Die aktuellen Tarife finden Sie auf der Website der Gemeinde.